Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland
Für ein Ingenieurstudium in Deutschland ist eine vorzeitige Planung wichtig. Hier erfährst du, welche Dokumente du dringend benötigst, was du vor deiner Einreise und deinem Aufenthalt beachten musst und auf welchen Internetseiten du weitere Informationen bekommst. Es gibt ein paar Unterschiede in den Voraussetzungen für EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen, die in der Planung unbedingt beachtet werden sollten. Wähle daher den richtigen Button für dich aus.
Sammle frühzeitig die benötigten Informationen und Dokumente, damit du dein Studium in Deutschland stressfrei beginnen kannst. Damit du alle Informationen und Voraussetzungen im Blick hast, findest du unten unser Merkblatt.
Um in Deutschland zu studieren, ist eine Hochschulzugangsberechtigung notwendig. In der Regel reicht der Schulabschluss, das heißt das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein ähnlicher Schulabschluss aus dem Heimatland. Je nach Studiengang und Hochschule ist der Anerkennungsprozess unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, um einen reibungslosen Start ins Studium zu gewährleisten. Ob der eigene Schulabschluss zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt, kann in diesem Infoportal überprüft werden.
Mehr Infos gibt es im Unterpunkt Schulabschluss.
Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden. Da das Studium aber länger als drei Monate dauert und es in Deutschland eine Meldepflicht gibt, muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Dort wird auch gleich überprüft, ob eine Krankenversicherung und ein Finanzierungsnachweis vorliegen. Das Einwohnermeldeamt stellt direkt eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht aus.
Um an einer deutschen Hochschule zu studieren, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dies gilt auch für ein duales Studium in Kooperation mit einem Unternehmen. Die Kenntnisse sollten sich mindestens auf dem Niveau B2, je nach Hochschule Niveau C1, nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bewegen. Dafür gibt es unterschiedliche Prüfungen, die im Heimatland oder in Deutschland absolviert werden können:
TestDaF
Der „TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache“ wird von jeder deutschen Hochschule akzeptiert und kann bereits im Heimatland abgelegt werden. Der Test wird in 100 Ländern in speziellen Zentren angeboten. Über die Websites kann man sich zu den kommenden Terminen anmelden.
DSH
Die „DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ wird direkt an der deutschen Hochschule abgelegt, an der man studieren möchte. Informationen zu Terminen erhält man daher auf der jeweiligen Hochschulseite.
Neben diesen beiden Tests, gibt es noch weitere Möglichkeiten, ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen:
Besuch eines Studienkollegs
Wer vor dem Studium an einer deutschen Hochschule zur Vorbereitung ein Studienkolleg besucht, muss bereits Deutschkenntnisse mitbringen. Im Studienkolleg werden nicht nur die fachlichen, sondern auch die sprachlichen Kenntnisse gefestigt. Die Feststellungsprüfung, die nach einem Jahr abgelegt wird, wird daher auch von den Hochschulen als ausreichender Sprachnachweis anerkannt. Alle Informationen zu den Studienkollegs gibt es hier.
Ausnahme: Internationale Studiengänge
Viele deutsche Hochschulen bieten auch internationale Studiengänge an, die in englischer Sprache angeboten werden. In den meisten internationalen Studiengängen müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Ausnahmen bestätigen die Regeln: Daher sollte man immer genau in die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Wunschstudiengangs schauen.
In Deutschland berechtigen das (Fach-)Abitur oder eine gleichwertig anerkannte Qualifikation, wie eine Berufsausbildung plus Weiterbildung, zum Studium an einer Hochschule. Meistens qualifiziert der Schulabschluss, der auch im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglicht, für ein Studium in Deutschland. Wie das deutsche Abitur werden zum Beispiel High School Diploma, Matura, A-Levels und Bachillerato bewertet. Ob der eigene Schulabschluss wirklich zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt, kann in diesem Infoportal überprüft werden.
Schüler*innen, die ihr Abitur an einer deutschen Schule im Ausland gemacht haben, verfügen über dieselbe Hochschulzugangsberechtigung wie deutsche Staatsbürger*innen.
Je nach Hochschule und Zulassungsbestimmungen gibt es in Deutschland insbesondere in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren.
Studieren ohne Abitur
Insbesondere in den ingenieurwissenschaftlichen Fächer ist es auch möglich, ohne Abitur zu studieren. Zum Beispiel dann, wenn bereits eine technische Ausbildung absolviert wurde und so Berufserfahrungen in dem relevanten Bereich nachgewiesen werden können. Das Studium ist dann aber nur an einer Fachhochschule möglich. Fachhochschulen haben meist einen höheren Praxisbezug als Universitäten. Ob die Ausbildung und Berufserfahrungen für ein Studium ausreichen, sollte direkt an der jeweiligen Fachhochschule erfragt werden.
Ausländische Studienabschlüsse
Wer bereits einen Studienabschluss in seinem Heimatland erworben hat und ein aufbauendes Studium, zum Beispiel ein Masterstudium, in Deutschland absolvieren möchte, kann sich seinen Abschluss anerkennen lassen. Durch den Bologna-Prozess ist die Anerkennung von Bachelor- und Masterstudiengängen meist kein Problem. Das Akademische Auslandsamt der Wunschhochschule ist der beste Ansprechpartner rund um das Thema Anerkennung von Studienleistungen.
Die meisten Studiengänge in den MINT-Fächern starten in Deutschland im Wintersemester. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge endet die Frist am 15.07. für das Wintersemester sowie am 15.01. für das Sommersemester.
Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge kann man sich meist direkt bei der Hochschule einschreiben. Die Fristen dafür enden um den 15.05. für das Wintersemester sowie 15.09 für das Sommersemester herum. Zu beachten ist allerdings, dass alle benötigten Voraussetzungen vorliegen. Bei einigen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen müssen beispielsweise Praktika vor Studienbeginn absolviert werden.
Bewerbungsfristen für duale Studiengänge
Die meisten dualen Studiengänge bzw. Ausbildungen in Unternehmen starten jedes Jahr zwischen dem 01.07. und 01.10. Die Unternehmen schreiben in diesem Zeitraum auch die Stellen für das Folgejahr aus. Wer also ein duales Studium in Deutschland absolvieren möchte, muss sich ein Jahr im Voraus bei den Unternehmen bewerben.
Wer in Deutschland studieren und leben möchte, benötigt eine Krankenversicherung. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Einschreibung an der Hochschule sowie beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Die meisten gesetzlichen (und einige private) Krankenversicherungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes werden in Deutschland anerkannt. Viele haben eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Versicherung aus dem Heimatland muss von einer deutschen Krankenversicherung anerkannt werden. Studieninteressierte bekommen dann eine Bescheinigung, die sie von der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung befreit.
Dies gilt allerdings nicht für Studierende, die ein Praktikum oder einen Nebenjob neben dem Studium ausüben wollen. In diesem Fall muss eine deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Duale Studierende
Duale Studierende sind in allen vier Studienmodellen im Unternehmen angestellt und als Arbeitnehmer*innen versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen, dazu gehört auch die Krankenversicherung. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt über das Gehalt gezahlt. Dazu ist meist eine deutsche Krankenversicherung notwendig. Bewerber*innen klären die Frage der Krankenversicherung am besten direkt mit dem neuen Arbeitgeber ab.
Internationale Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind beim Thema Nebenjob den deutschen Studierenden gleichgestellt. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Die meisten Studierenden arbeiten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. Bei mehr als 20 Stunden pro Woche gilt das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung und es müssen Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
In der vorlesungsfreien Zeit darf auch Vollzeit gearbeitet werden. Aber auch hier gilt eine Grenze, um keine weiteren Versicherungsbeiträge zu zahlen: Der Job muss zeitlich auf maximal 70 Tage im Jahr befristet sein.
Die gilt nicht für duale Studierende. Da diese bei einem Unternehmen für die Dauer des dualen Studiums fest angestellt sind, fallen alle Sozialversicherungsabgaben für sie an.
Alles auf einen Blick
Damit ist dein Studium in Deutschland sicher: Mit unserem Merkblatt hast du alle wichtigen Informationen und To-dos schwarz auf weiß. Du kannst es auch wie eine Checkliste verwenden, um nichts in deiner Planung zu vergessen.
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